Beckenhölzle 4, 78559 Gosheim

AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Tillinger KG
(Stand Januar 2025)

Allgemeines
Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht widersprechen. Durch Auftragserteilung erkennt der Käufer die diesseitigen Vertragsbedingungen an. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Wir liefern ausschließlich an Gewerbetreibende, sofern von uns nichts anderes schriftlich bestätigt wird.

Annahme und Ausführung von Aufträgen
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung oder Rechnung bzw. die Lieferung innerhalb einer angemessenen und üblichen Frist bzw. vereinbarungsgemäß ausgeführt wurde. Berechnungsgrundlage sind die Preise der jeweils gültigen Preislisten bei Zustellung der Ware frei Lager bzw. Betriebsstätte des Käufers. Zusätzliche Transportkosten unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Kunden. Erhalten wir nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über die Bonität des Käufers sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Preise, Preisänderungen
Unsere Preisangebote sind unverbindlich. Es haben ausschließlich die Preisangaben in unseren jeweils aktuellen Prospekten und Preislisten Geltung. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Nach Vertragsabschluss eintretende Kostensteigerungen für den Bezug der Ware, insbesondere durch gesetzliche, monopolrechtliche und steuerrechtliche Abgaben, gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist bei einer Kostensteigerung von mehr als 5 % berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Zahlungen
Die Zahlung sämtlicher Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlung durch Schecks, Wechsel, Banklastschrift oder Abbuchung gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Zur Annahme von Schecks oder Wechsel ist die Tillinger KG nicht verpflichtet. Kommt der Käufer im Falle abweichender Zahlungsvereinbarungen in Zahlungsverzug oder werden der Tillinger KG nach Vertragsabschluss
Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers herabsetzen (z.B. Scheck- oder Wechselprotest, Rücklastschrift, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw.), so ist die Tillinger KG berechtigt, sofortigen Forderungsausgleich zu verlangen. Bei Nichtzahlung kann die Tillinger KG die gelieferte Ware sofort herausverlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten gegenüber Verbrauchern und acht Prozentpunkten gegenüber Unternehmern über dem jeweiligen Basis-Zinssatz p.a.
der Europäischen Zentralbank und Bankprovision berechnet. Die Tillinger KG ist im Falle des Zahlungsverzuges darüber hinaus berechtigt, jede weitere Lieferung von der direkten Barzahlung abhängig zu machen. Soweit sich der Kunde in Verzug befindet, ist die Tillinger KG trotz anders lautender Zustimmung des Kunden berechtigt, ihre Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Zahlungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie unmittelbar an die Tillinger KG oder auf deren Bankkonten oder an einen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen. Das Risiko bei Zahlungen an nicht empfangsberechtigte Personen trägt der Käufer. Eine Aufrechnung ist nur mit von der Tillinger KG anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf dem jeweiligen Vertrags- und Lieferverhältnis beruht. Die Tillinger KG ist ihrerseits zur Abtretung von Forderungen berechtigt. Im Falle einer Rücklastschrift berechnen wir 20 € inkl. Die entstandenen Bankgebühren sowie Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 11. Tag nach Rechnungsdatum.

Versendung, Gefahrenübergang
Lieferungen erfolgen ab unserem Lager oder bei Direktlieferung ab Lager unseres Lieferanten auf Gefahr des Käufers an den von ihm gewünschten Versendungsort. Wird ein solcher nicht angegeben, ist Versendungsort die von ihm angegebene Geschäftsadresse.

Sonderzuschlag für Sondertouren
Wir behalten uns vor, für Sondertouren außerhalb des vereinbarten Liefertags
einen Sonderzuschlag zu berechnen.

Lieferverpflichtung
Alle Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und zu den üblichen Geschäftszeiten von der Tillinger KG ausgeliefert. Wird der Käufer auf seinen Wunsch hin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder außerhalb des regulären Geschäftsganges beliefert, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu zahlen. Der Kunde hat Zugang und Erreichbarkeit an der Lieferadresse zu gewährleisten. Die Tillinger KG ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Erstbelieferung erfolgt ausschließlich per Barzahlung bei Lieferung. Falls die Tillinger KG die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer – zu gewähren und kann Ansprüche aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Der Käufer kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der Tillinger KG geltend machen. Bei Leistungsstörungen, die durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangen, behördliche Maßnahmen, unverschuldete Betriebsstörungen sowie saisonbedingte Übernachfrage hervorgerufen werden, wird die Liefer- bzw. Annahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung verlängert. Gleiches gilt, wenn die oben genannten Leistungsstörungen bei einem Erfüllungsgehilfen der Tillinger KG auftreten. Die Tillinger KG ist nach ihrer Wahl auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Nach Wegfall des Frist hemmenden Ereignisses richten sich die Fristen und Nachfristen gemäß der §§ 186 ff BGB.

Alle Getränke und Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Waren sind binnen drei Tage ab Empfang nach Maßgabe des § 377 HGB geltend zu machen. Bei verspäteter Reklamation sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.
Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, zeitliche Überlagerung und Behandlung der Ware beim Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten der Tillinger KG gehen, kann der Käufer als Nacherfüllung nur Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Trübbier wird bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt ein Jahr für Unternehmer und zwei Jahre für Verbraucher.
Die Ware ist bei Anlieferung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Fehlmengen und Bruchschäden sind dem Fahrer zu melden und von diesem schriftlich bestätigen zu lassen, andernfalls können Reklamationen nicht anerkannt werden.

Leergut
Die auf den Rechnungen ersichtlichen Leergutsalden gelten vom Käufer als anerkannt, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen schriftlich widersprochen wird. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Bierfässer, Rollcontainer, Premix- und Postmixbehälter (ausgenommen Einwegflaschen und Einwegverpackungen), auf welche Pfandgeld nach den jeweils von der Tillinger KG festgesetzten Sätzen erhoben wird, werden dem Kunden nur leihweise zur vorübergehenden, bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen. Die Pfandzahlung hat mit der Zahlung der Warenrechnung zu erfolgen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts, in einem ordnungsgemäßen Zustand und nach Produktsorten sortiert, verpflichtet. Lose Einzelflaschen (auch in Säcken) werden nicht zurückgenommen. Die Tillinger KG ist nicht verpflichtet, mehr Leergut zurückzunehmen, als der jeweilige Leergut-Schuldsaldo ausweist. Leergutmehrrückgaben über Null sind unzulässig und können von der Tillinger KG (auch nachträglich) zurückgewiesen werden.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller gegen den Kunden zustehenden oder noch entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen von der Tillinger KG (bei Scheck und Wechsel sowie Banklastschriften oder sonstiger Abrechnung bis zu deren Einlösung) Eigentum der Tillinger KG. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche, von der Tillinger KG gelieferten und noch zu liefernden Waren, bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung und Begleichung eines etwaigen, sich zu Lasten des Käufers ergebenden Kontokorrentsaldos. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Verkäufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Der Käufer darf über bezogene Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Die aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherungshalber bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung und Begleichung eines etwa zu Lasten des Käufers bestehenden Kontokorrentsaldos an die Tillinger KG ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht der Tillinger KG gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung. Auf Verlangen der Tillinger KG hat der Käufer die Schuldner (Drittschuldner) der abgetretenen Forderungen bekannt zu geben sowie die zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und entsprechende Unterlagen herauszugeben und dem Drittschuldner die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung berechtigt, die Einziehungsbefugnis der Tillinger KG bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherheit die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt, wird die Tillinger KG vollbezahlte Lieferungen nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer darf über das Vorbehaltsgut ansonsten nicht verfügen, es insbesondere nicht zur Sicherung übereignen und nicht an Dritte verpfänden. In jedem Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist die Tillinger KG nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehende Ware herauszuverlangen bzw. in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zwecke gestattet der Kunde bereits jetzt unwiderruflich, dass Mitarbeiter der Tillinger KG oder von ihr beauftragte Dritte sein Grundstück bzw. seine Geschäftsräume betreten und die Vorbehaltsware herausholen können.

Zahlungseinstellung
Bei Zahlungseinstellung, oder drohendem Insolvenzantragsverfahr werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Unser Kunde ist außerdem zur Bestandsaufnahme und Aussonderung hinsichtlich unserer Lieferungen verpflichtet und hat alle Maßnahmen zu treffen, um unser Eigentum zu sichern, sowie uns und unseren Beauftragten den Zutritt zum Lager zu gestatten und uns an Ort und Stelle über alle Einzelheiten zu unterrichten und die Wegnahme der gelieferten Waren zu gestatten.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt frei Haus, ebenerdig bis hinter die erste verschließbare Türe, ab einem Mindestauftragswert von 250,00 EURO netto innerhalb 100 km Umkreis. Wird der Mindestauftragswert unterschritten, erlauben wir uns, Ihnen eine Transportkostenbeteiligung in Rechnung zu stellen. Bei einem Auftragswert unter 100,00 EURO erfolgt keine Lieferung.

Logistik und Maut
Zur Deckung der steigenden Transport- und Mautkosten berechnen wir je Lieferung einen Logistikzuschlag und eine Mautgebühr. Die Höhe wird individuell ausgewiesen und richtet sich nach der aktuellen Kostenlage.

Kommissionswaren
Bei Ware auf Kommission sind Barzahlung oder Bankabbuchungsauftrag Voraussetzung.
Bei Rückgabe der Ware verrechnen wir einen Abschlag von 20 % auf die Warenrückgabe. Bereits geleistete Zahlungen werden bei der Rechnungserstellung mit der Rückgabe verrechnet und eventuelles Guthaben wird zurückgezahlt. Verschmutzte oder nasse Kartons mit Ware werden nicht zurückgenommen. Diese wird voll berechnet. Angebrochene (angefangene) Kästen, Kartons oder Gebinde oder Flaschenträger mit verschiedenartiger Ware werden nicht zurückgenommen. Steht unser LKW bei der Abholung von Kommissionswaren länger als bei der Anlieferung, wird die Differenzzeit mit 15,00 EURO je 1/4 Stunde berechnet.

Zuschlag für Lieferungen über Treppen
Für Lieferungen, die über Treppen erfolgen müssen, erheben wir einen Zuschlag. Dies berücksichtigt den erhöhten Arbeitsaufwand für unsere Mitarbeiter sowie das gesteigerte Risiko von Beschädigungen an der Ware oder am Gebäude. Gerade in der Gastronomie, wo schwere Getränkekisten transportiert werden, ist ein Mehraufwand erforderlich, um einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Lieferung zu gewährleisten.

Inventar
Wird generell je Artikel mit den in der Preisliste angegebenen Fracht- und Handlingskosten + 100 € Kaution berechnet. Bei Untergang oder defekter Rückgabe wird die Kaution einbehalten, sowie der Neuanschaffungspreis in Rechnung gestellt

Datenschutz
Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfasst, gespeichert, bearbeitet und genutzt, an Dritte übermittelt und gelöscht werden dürfen. Die vorstehende Einwilligung des Kunden beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Tillinger KG. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.

Schlussbestimmungen
Soweit einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sind, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, auf die ihrerseits
nur schriftlich verzichtet werden kann. Mit diesen Geschäftsbedingungen treten alle früheren außer Kraft.